Unser Verein

Der Musik- und Kulturkreis Kassel e.V.

Unser Verein wurde 2023 von einem Kreis hauptberuflicher Musiker und Musikinteressierter gegründet, die zuvor schon in der Konzeption, Organisation und Durchführung von musikalischen Aufführungen zu einem guten Miteinander gefunden hatten. Als gemeinnütziger „Musik- und Kulturkreis Kassel e. V.“ möchten wir verstetigt zum Kulturleben in Kassel beitragen und uns dazu auch mit anderen Musikern und kulturellen Initiativen vernetzen.

Kooperationen

Zu unseren Kooperationspartnern zählen Kirchengemeinden aus Kassel und dem nordhessischen Umland sowie Schulen. Unsere Arbeit wird wesentlich ermöglicht durch die finanzielle Förderung seitens kommunaler Stellen und gemeinnütziger Stiftungen. Dafür haben wir zu danken!

Musikalische Beiträge

Auch wir selbst sind Einladende zu Konzerten und anderen Aufführungen mit musikalischen Anteilen. In wechselnder Besetzung tragen dazu die Musiker aus unserem Verein bei. Gerne holen wir auch vereinsfremde Instrumentalisten mit ins Boot. Zur Aufführung kommen Werke aus vielen Epochen und von Komponisten aus unterschiedlichsten Ländern. So haben wir eine Reihe von Konzerten zu internationalen Ausformungen der Barockmusik als „Klangreise“ unternommen. Für die Breite des Repertoires steht etwa auch unser Programm „Tänze im Wandel der Zeit“.

Arbeit an der Basis

Seit Sommer 2024 engagieren wir uns in der Zusammenarbeit mit Kasseler Schulen und Kindertagesstätten für kostenfreie musikalische Früherziehung. Dafür haben wir eine Reihe von Lehrkräften gewonnen. Zudem haben wir haben wir nicht genutzte Instrumente in der Bürgerschaft eingeworben. Diese wurden von uns instandgesetzt und werden nun an die teilnehmenden Kinder – gleichfalls kostenfrei – ausgeliehen.

Bisheriges und Künftiges

Weitere Informationen über unsere bisherigen Aktivitäten erhalten Sie an anderer Stelle unserer homepage unter „Archiv“.

Zu unseren geplanten nächsten Konzerten laden wir Sie ein unter „Veranstaltungen“

Und: Wir haben noch viel vor!

Wir freuen uns auf Sie als Besucher unserer Aufführungen und als kunstsinnige Unterstützer!

Ihr Musik- und Kulturkreis Kassel e. V. 

Vereinssatzung

§ 1  Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen: Musik-  und Kulturkreis  Kassel  e. V.

Er hat seinen Sitz in Kassel.

Der Verein beantragt die Eintragung in das Vereinsregister und ersucht die Bestätigung seiner Gemeinnützigkeit.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2  Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. a) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.

    b) Der Verein erreicht seinen Vereinszweck, indem er:
– kulturelle Ereignisse anregt und kulturelle Vorhaben durchführt sowie solche von anderen gemeinnützigen Organisationen nach seinen Kräften und Vermögen unterstützt.

Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt: Das musikalisch und kulturelle Leben in Kassel  mit der Förderung von musikalischen Veranstaltungen und  kulturellen Ereignissen zu bereichern.  Der Verein ermöglicht die Durchführung von Veranstaltungen und unterstützt andere gemeinnützige Organisationen bei der Durchführung dieser, besonders jene, die auf Spenden angewiesen sind.

3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftiche Zwecke.

4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden,

(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

 (3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.

(4) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.

(5) Der Ausschluss kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstößen gegen die Interessen des Vereins, erfolgen. Er wird auf Antrag nach Prüfung und nach Anhörung durch den Vorstand beschlossen.

Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

Die Mitglieder entrichten einen Jahresmitgliedsbeitrag.

Die Mindesthöhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

§4 Vorstand

Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; jedes Vorstandsmitglied bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt.

Ihm obliegt die Geschäftsführung, die Verwaltung der Einkünfte, die Einberufung der Mitgliederversammlung sowie die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

Nach Ablauf eines Geschäftsjahres hat der Vorstand jeweils eine Jahresrechnung aufzustellen und der Mitgliederversammlung vorzulegen.

Jedes Mitglied des Vorstands ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

§5 Mitgliederversammlung

(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss einmal jährlich durch den Vorstand einberufen werden. Die Einladung hat schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen, wobei zwischen der Ladung und der Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen liegen müssen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder.

(2) Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversamlung einberufen. Er muss dieses tun, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich mit Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

(3) Stimmberechtigt sind in der Mitgliederversammlung alle Mitglieder. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(4) Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

(5) Uber die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom /von Versammlungsleiterln und Protokollantln zu unterzeichnen ist. Die Niederschriften werden vom Vorstand aufbewahrt.

(6) Der Vorstand erstattet der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht über seine Tätigkeit.

(7) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüferlnnen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und denen die Überprüfung der Jahresrechnung und der Kassenführung durch den Vorstand obliegt.

(8) Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand Entlastung.

§6  Auflösung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Beschluss über die Auflösung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitglieder.

Liquidator ist der zur Zeit der Auflösung amtierende Vorstand.

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Kath. Kirchengemeinde Sankt Nikolaus von Flüe, Kronenackerstrasse 4, 34132 Kassel

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigt Zwecke“ der Abgabenordnung zu verwenden hat.

Ort und Datum                  Kassel, den 12. März 2023